Lohnt sich Arbeit überhaupt noch?
In Deutschland bleibt vom Arbeiten oft kaum mehr übrig als vom Zuhausebleiben. Rechne nach, was dir wirklich bleibt.
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Frei verfügbar pro Monat, gerechnet gegen Bürgergeld als Referenz. Überschlägig, ohne Gewähr.
Was du mit Bürgergeld alles nicht zahlst
Je nach Kommune und Antrag. Die Positionen in der Rechnung oben stecken schon drin, sobald du Kinder einstellst.
Wusstest du das? Noch mehr aus dem Sozialsystem
Alle Angaben nach dem Stand 2026, ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab und entscheiden die zuständigen Stellen.
Wie gerechnet wird
Überschlagsrechnung mit den Tabellen von 2026, komplett lokal in deinem Browser. Es werden keine Daten übertragen. Referenz ist immer Bürgergeld, alles andere wird dagegen gerechnet.
- Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), Günstigerprüfung zwischen Kindergeld (259 €) und Kinderfreibetrag (9.756 €), Soli mit Freigrenze, optional Kirchensteuer.
- Sozialabgaben 2026: Krankenkasse 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (Kinderlose 4,2 %), Rente 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, mit Beitragsbemessungsgrenzen, Minijob bis 603 € und Midijob bis 2.000 €.
- Bürgergeld: Regelsätze 2026 (563 € allein), Kindersofortzuschlag, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Warmmiete übernommen. Steuern und Sozialbeiträge fallen weg, das Amt zahlt die Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu die Befreiungen: Rundfunkbeitrag, Kita, Schulkosten und Teilhabe über das Bildungs- und Teilhabepaket.
- Wer arbeitet, zahlt alle diese Posten selbst. Liegt das Ergebnis trotz Arbeit unter dem Bürgergeld-Niveau, wird das offen gezeigt: dann müsste man beim Amt aufstocken.
- Selbstständige (als Gewerbetreibende gerechnet): freiwillige Krankenkasse mit Mindestbemessung (1.318,33 €), voller Beitrag ohne Arbeitgeberanteil, Rentenversicherung (geplante Pflicht, 18,6 %, Regelbeitrag-Niveau rund 735 € pro Monat), Gewerbesteuer mit Anrechnung, IHK und Berufsgenossenschaft, Steuerberater und Buchhaltung, Rundfunkbeitrag trotz allem (Betriebsstätte). Angenommen wird volle Umsatzsteuerpflicht (19 %) mit festem Marktpreis. Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt und wird als Umsatzsteuer-Vorauszahlung abgeführt, sie ist als eigene Position in der Rechnung. Wer sich selbstständig macht, sollte diese Liquidität von Anfang an einplanen, sonst wird die Vorauszahlung im Folgejahr zur Falle.
- Unterhalt in beide Richtungen: Zahlst du, richtet sich der Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, also nach dem bereinigten Nettoeinkommen (je nach Gruppe mehr oder weniger). Bei Selbstständigen ist diese Basis strittig, Gerichte rechnen oft Betriebsausgaben hinzu, real kann der Unterhalt höher liegen. Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahresbrutto. Beim Bürgergeld gilt man als nicht leistungsfähig, dann zahlt die Unterhaltsvorschusskasse. Beim Bürgergeld werden Kindergeld und Unterhaltsvorschuss auf den Regelsatz angerechnet, das Amt stockt nur den Rest auf. Bekommst du Unterhalt als Alleinerziehende(r), fließt Unterhaltsvorschuss (227 bis 394 € je Kind).
- Nicht dabei: Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Steuerklassen 5 und 6, regionale Sonderfälle. Es bleibt ein Überschlag, kein Bescheid.
Rechtlicher Hinweis
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